Storytellephon: 115
Der Geschichtenerzähler war einer der ersten deutschen Mitbürger die den neuen Behördennotruf 115 ausprobieren mussten. Man hat diese Nummer für wichtige behördliche Fragen eingerichtet und da der Geschichtenerzähler zu faul ist, um in die Stadtverwaltung zu fahren, wollte er sein Problem telefonisch klären. Nach zehnminütigen Klingeln ging dann endlich jemand ran und ich konnte mit meiner Fragerei beginnen:

Beamter: (verschlafen) Hallo Narkotisek am Apparat. Was kann ich für Sie tun?
Der Geschichtenerzähler: Oh Entschuldigung! Ich habe Sie doch nicht etwa geweckt?
Herr Narkotisek: Nein. Nein, stellen Sie ihre Frage oder schildern Sie ihr Problem! Oder besser noch, legen Sie einfach wieder auf!
Der Geschichtenerzähler: Aber nicht doch, Herr Narkotisek! Trinken Sie doch einfach einen Schluck Kaffee und hören Sie mir zu! Gestern Nacht habe ich im Vollrausch meine hundert Jahre alte Eiche umgesemmelt und diese ist dann mit voller Wucht in den Vorgarten des Herrn Wagenbrück-Schlottelmeyer gefallen, was mein Nachbar und der Besitzer der anderen Hälfte meines Hauses ist.
Herr Narkotisek: Mit Eiche meinen Sie ein raumübergreifendes Großgrün?
Der Geschichtenerzähler: Naja raumübergreifend wurde es erst nach dem Fall, aber im Prinzip haben Sie Recht. Sie müssen wissen, dass des Nachbars Kater Kunibert, der gerne zu später Stunde sein Gesangstalent zum Besten gab, sich jetzt praktisch unter dem gartenübergreifenden Großgrün befindet.
Herr Narkotisek: Es handelt sich also bei ihnen um eine forstwirtschaftliche Nutzfläche mit Wildtierbestand?
Der Geschichtenerzähler: Also den Kunibert würde ich jetzt nicht als Wildtier bezeichnen. Er kratzte hin und wieder, wenn ich ihn in seinen Karaokenächten mit einem Stein zur Ruhe bat. Aber Sie haben trotzdem Recht, es befand sich schon seit mehreren Generationen eine alteingesessene Eichhörnchenfamilie in der Eiche. Vielleicht können Sie die irgendwie umsiedeln. Herr Zausel von Gegenüber hat eine integrationswillige Ratten und Marder WG in seiner 5 Jahre alten Buche. Vielleicht ist da noch ein bisschen Platz?
Herr Narkotisek: Nein ich dachte da eher an eine rauhfutterverzehrende Großvieheinheit.
Der Geschichtenerzähler: Also letztes Jahr hatten wir 3 Bataillone zu jeweils 5 Einheiten von Wildschweinen in unserer, eindeutig als Vogelsiedlung deklarierten, Doppelhausansammlung. Die haben die ganzen Hortensien ausgegraben und zu den Rosen gesteckt. Das war vielleicht eine Schweinerei, sag ich ihnen.
Herr Narkotisek: Die Zerstörung von Spontanvegetation mittels rauhfutterverzehrenden Großvieheinheiten gehört leider nicht zu unseren Aufgaben. Haben Sie eine Abstandseinhaltungserfassungsvorrichtung für das raumübergreifende Großgrün installiert?
Der Geschichtenerzähler: Nein! Und wenn Sie meine Hortensien noch mal als Spontanvegetation bezeichnen, dann werde ich zur beamtenverzehrenden Großvieheinheit!
Herr Narkotisek: Alles klar! Messen Sie bitte den Umfang des Baumes aus und stellen Sie einen Antrag zur Ersatzbeschaffung für ein mutwillig zerstörtes raumübergreifendes Großgrün. Entweder wir machen eine Luftverlastung oder wir schicken ihnen ein kraftbetriebenes Flurförderfahrzeug zur Beseitigung der eventuell entstandenen Schäden. Sicherlich wurde da die, ein oder andere, nicht lebende Einfriedung in Mitleidenschaft gezogen.
Der Geschichtenerzähler: Bitte was?
Herr Narkotisek: Okay da alle Fragen geklärt sind werde ich jetzt auflegen und mich meiner elektronischen Datenverarbeitungseinrichtung widmen.
Der Geschichtenerzähler: Schlafen Sie gut, Herr Narkotisek!

Da Sie sicherlich nicht alles verstanden haben. Hier nochmal die wichtigsten Beamtenbegriffe, die Sie unbedingt vor dem Wählen der 115 beherrschen müssen:

raumübergreifendes Großgrün = Baum
Spontanvegetation = Unkraut
nicht lebende Einfriedung = Zaun
kraftbetriebenes Flurförderfahrzeug = Gabelstapler
Luftverlastung = Abtransport per Hubschrauber

Senf abgeben!



"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot. "

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